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   VG Mainz, 20.10.2021 - 3 K 15/21.MZ   

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VG Mainz, 20.10.2021 - 3 K 15/21.MZ (https://dejure.org/2021,44767)
VG Mainz, Entscheidung vom 20.10.2021 - 3 K 15/21.MZ (https://dejure.org/2021,44767)
VG Mainz, Entscheidung vom 20. Oktober 2021 - 3 K 15/21.MZ (https://dejure.org/2021,44767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Ohne Lehre kein Titel "außerplanmäßiger Professor"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Außerplanmäßiger Professur: Kein Titel ohne Lehre

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ohne Lehre kein Titel "außerplanmäßiger Professor"

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ohne Lehre kein außerplanmäßiger Professor

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ohne Lehre kein Titel "außerplanmäßiger Professor" - Verleihung des Titels setzt Lehrtätigkeit an verleihender Hochschule voraus

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 14.11.2011 - 7 ZB 11.1686

    Außerplanmäßiger Professor; Einleitung eines Verwaltungsverfahrens; Tätigkeit als

    Auszug aus VG Mainz, 20.10.2021 - 3 K 15/21
    Die Verleihung dieser Ehrenbezeichnung ist kein Selbstzweck, sondern bringt eine besondere Verbundenheit mit der betreffenden Hochschule und zugleich die Erwartung zum Ausdruck, dass der derjenige, dem die Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor" verleihen wird, der Hochschule auch künftig weiterhin als aktives Mitglied angehört und in den akademischen Lehrbetrieb eingegliedert bleibt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. November 2011 - 7 ZB 11.1686 -, WissR 2011, 393 = juris Rn. 13; OVG SL, Urteil vom 26. Juni 2009, a.a.O. Rn. 47).

    Das Absehen von Lehrveranstaltungen über einen derart langen Zeitraum rechtfertigt die Annahme, dass der Kläger die besondere Nähe zur Beklagten, die die Verleihung der Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor" rechtfertigen würde, weitgehend aufgegeben hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. November 2011, a.a.O. = juris Rn. 14).

    Letztlich kann dieser Gesichtspunkt jedoch offenbleiben, denn allein das Angebot von Lehrveranstaltungen reicht für die Verleihung der Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor" nicht aus (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. November 2011, a.a.O. = juris Rn. 12), und zwar selbst dann nicht, wenn diese nicht zustande gekommen sind.

  • BVerwG, 16.09.2020 - 6 C 10.19

    Kein datenschutzrechtlicher Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auskunft über

    Auszug aus VG Mainz, 20.10.2021 - 3 K 15/21
    Maßgeblich ist daher, welchen Rechtsvorschriften sich nach ihrem Geltungswillen im Zeitpunkt der Entscheidung für die Beurteilung des Klagebegehrens Geltung beizumessen ist und zwar gleichgültig, ob es sich um eine Feststellungsklage, eine Leistungsklage, eine Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 2020 - 6 C 10/19 -, NVwZ 2021, 80 = juris Rn. 14).

    Dies ist bei der hier vorliegenden Verpflichtungskonstellation, in der der Kläger von der Beklagten eine Neubescheidung seines Antrags begehrt, in der Regel die letzte mündliche Verhandlung, es sei denn, dass sich aus dem materiellen Recht ein Anhaltspunkt für einen abweichenden Zeitpunkt ergibt (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. September 2020, a.a.O. = juris Rn. 14, und vom 9. Juni 2010 - 6 C 6/09 -, BVerwGE 137, 113 = juris Rn. 23).

  • OVG Saarland, 26.06.2009 - 3 A 154/08

    Verleihung der Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor"

    Auszug aus VG Mainz, 20.10.2021 - 3 K 15/21
    Indes fehlt es bei ihm im hier maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. OVG SL, Urteil vom 26. Juni 2009 - 3 A 154/08 -, juris Rn. 34; VG Aachen, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 6 K 452/14 -, juris Rn. 24) an dem Tatbestandsmerkmal des Lehrens bei der Beklagten nach § 61 Abs. 3 Satz 1, 2 HochSchG, denn der Kläger hat unstreitig seit dem Sommersemester 2019 keinerlei Lehrveranstaltungen mehr bei der Beklagten abgehalten.

    Die Verleihung dieser Ehrenbezeichnung ist kein Selbstzweck, sondern bringt eine besondere Verbundenheit mit der betreffenden Hochschule und zugleich die Erwartung zum Ausdruck, dass der derjenige, dem die Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor" verleihen wird, der Hochschule auch künftig weiterhin als aktives Mitglied angehört und in den akademischen Lehrbetrieb eingegliedert bleibt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. November 2011 - 7 ZB 11.1686 -, WissR 2011, 393 = juris Rn. 13; OVG SL, Urteil vom 26. Juni 2009, a.a.O. Rn. 47).

  • VGH Bayern, 09.11.2016 - 7 CE 16.1446

    Keine Dringlichkeit der Einleitung eines Verfahrens zur Bestellung zum

    Auszug aus VG Mainz, 20.10.2021 - 3 K 15/21
    Bei der Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor" handelt es sich um eine Ehrenbezeichnung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. November 2016 - 7 CE 16.1446, juris Rn. 8; OVG NW, Urteil vom 23. März 1993 - 15 A 2676/91 -, NVwZ-RR 1993, 627 = juris Rn. 35; VG Aachen, Beschluss vom 12. Juni 2017, a.a.O. Rn. 45; VG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - 6 K 907/11 -, juris Rn. 50), welche die Hochschule an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verleihen kann, die - wie sich aus § 61 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HochSchG ergibt - nach mehrjähriger Bewährung in.

    Indes beeinflussen weder die Verleihung dieser Ehrenbezeichnung noch deren Zeitpunkt den Status des Bestellten dessen Möglichkeit zu wissenschaftlicher Betätigung oder seine Befugnis, Lehrveranstaltungen abzuhalten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. November 2016, a.a.O. Rn. 8).

  • BVerwG, 09.06.2010 - 6 C 5.09

    Polizeiliches Informationssystem; Verbunddatei; "Gewalttäter Sport" Speicherung;

    Auszug aus VG Mainz, 20.10.2021 - 3 K 15/21
    Dies ist bei der hier vorliegenden Verpflichtungskonstellation, in der der Kläger von der Beklagten eine Neubescheidung seines Antrags begehrt, in der Regel die letzte mündliche Verhandlung, es sei denn, dass sich aus dem materiellen Recht ein Anhaltspunkt für einen abweichenden Zeitpunkt ergibt (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. September 2020, a.a.O. = juris Rn. 14, und vom 9. Juni 2010 - 6 C 6/09 -, BVerwGE 137, 113 = juris Rn. 23).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 6 C 6.09

    Revisibilität, Rundfunkgebühren, Befreiung, Autoradio, Behinderteneinrichtung

    Auszug aus VG Mainz, 20.10.2021 - 3 K 15/21
    Dies ist bei der hier vorliegenden Verpflichtungskonstellation, in der der Kläger von der Beklagten eine Neubescheidung seines Antrags begehrt, in der Regel die letzte mündliche Verhandlung, es sei denn, dass sich aus dem materiellen Recht ein Anhaltspunkt für einen abweichenden Zeitpunkt ergibt (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. September 2020, a.a.O. = juris Rn. 14, und vom 9. Juni 2010 - 6 C 6/09 -, BVerwGE 137, 113 = juris Rn. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.1993 - 15 A 2676/91

    Ernennung zum außerplanmäßigen Professor

    Auszug aus VG Mainz, 20.10.2021 - 3 K 15/21
    Bei der Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor" handelt es sich um eine Ehrenbezeichnung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. November 2016 - 7 CE 16.1446, juris Rn. 8; OVG NW, Urteil vom 23. März 1993 - 15 A 2676/91 -, NVwZ-RR 1993, 627 = juris Rn. 35; VG Aachen, Beschluss vom 12. Juni 2017, a.a.O. Rn. 45; VG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - 6 K 907/11 -, juris Rn. 50), welche die Hochschule an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verleihen kann, die - wie sich aus § 61 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HochSchG ergibt - nach mehrjähriger Bewährung in.
  • VG Köln, 23.03.2012 - 6 K 907/11

    Entscheidung des Fachbereichs über Verleihung der Bezeichnung "außerplanmäßiger

    Auszug aus VG Mainz, 20.10.2021 - 3 K 15/21
    Bei der Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor" handelt es sich um eine Ehrenbezeichnung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. November 2016 - 7 CE 16.1446, juris Rn. 8; OVG NW, Urteil vom 23. März 1993 - 15 A 2676/91 -, NVwZ-RR 1993, 627 = juris Rn. 35; VG Aachen, Beschluss vom 12. Juni 2017, a.a.O. Rn. 45; VG Köln, Urteil vom 23. März 2012 - 6 K 907/11 -, juris Rn. 50), welche die Hochschule an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verleihen kann, die - wie sich aus § 61 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HochSchG ergibt - nach mehrjähriger Bewährung in.
  • VG Aachen, 12.06.2017 - 6 K 452/14
    Auszug aus VG Mainz, 20.10.2021 - 3 K 15/21
    Indes fehlt es bei ihm im hier maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. OVG SL, Urteil vom 26. Juni 2009 - 3 A 154/08 -, juris Rn. 34; VG Aachen, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 6 K 452/14 -, juris Rn. 24) an dem Tatbestandsmerkmal des Lehrens bei der Beklagten nach § 61 Abs. 3 Satz 1, 2 HochSchG, denn der Kläger hat unstreitig seit dem Sommersemester 2019 keinerlei Lehrveranstaltungen mehr bei der Beklagten abgehalten.
  • VG Berlin, 18.03.2022 - 12 K 554.19
    Der Anspruch des Klägers auf beurteilungs- und ermessensfehlerfreie Entscheidung richtet sich bei der hier vorliegenden Bescheidungsklage nach dem im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung geltenden Recht (vgl. VG Mainz, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 3 K 15/21.MZ - juris Rn. 26).
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